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Autor Thema: Zensur - Sammelthread  (Gelesen 4805 mal)
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Vince
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Debakelvince


« am: 13. Oktober 2006 um 17:34 »

Hallo!
Um die Übersicht zu wahren, haben wir uns entschlossen, künftige Meldungen zum Thema Zensur in einem Sammelthread zu vereinen. Nachfolgend aufgelistet sind alle bisherigen Threads aus diesem Unterforum zum Thema. Zukünftig bitte diesen gepinnten Thread für das Thema Zensur gebrauchen. Danke!  Sehr glücklich

Indizierungen März 2005 - Den Punisher hats erwischt

Indizierungen und Beschlagnahmungen April 05

Beschlagnahmungen im April und Mai 05

Der am meisten gekürzte Film!

Die Schweiz - Ein Zensurstaat?

BPjM: 2005 mehr DVDs indiziert

Seit dem 30.03.2006 auf dem Index

Urteil zur Filmzensur: Nackt bleibt nackt

Filmzensur in China
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Taran-tino
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« Antwort #1 am: 03. Mai 2007 um 13:46 »

Indizierungen/Beschlagnahmen April 2007

DVD

Freitag der 13. Teil2
Paramount
Liste A

Freitag der 13. Teil 5 – Ein neuer Anfang
Paramount
Liste A

Freitag der 13. Teil 8 – Todesfalle Manhattan
Paramount
Liste A

Voyeur.com
E-M-S
Liste A

Wilderness
Legend Films
Liste A

Zehn gelbe Fäuste für die Rache
Multivision
Liste A


Games

Beat Down – Fists of Vengeance
X-Box, EU-Version
Liste A

Mortal Kombat – Shaolin Monks
X-Box, UK Version
Liste A

Mortal Kombat Armageddon
PS2, EU Version
Umtragung von Liste B in Liste A

Resident Evil 2
Nintendo Gamecube, US Version
Liste A

Resident Evil 3 – Nemesis
Nintendo Gamecube, US Version
Liste A

Zog’s Nightmare
PC CD-Rom
Liste A

Quelle: sb.com
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Time And Relative Dimensions In Space


« Antwort #2 am: 03. Mai 2007 um 16:08 »

Zitat von: "Taran-tino"

Voyeur.com
E-M-S
Liste A


Lol was soll an dem so schlimm sein? Der Trash fliegt bei mir auch rum und ich hab mich eher amüsiert  Lautes Lachen
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Taran-tino
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« Antwort #3 am: 01. Juni 2007 um 23:29 »

Indizierungen/Beschlagnahmen Mai 2007

Indizierungen

DVD

Bare Behind Bars - Mädchen schutzlos hinter Gittern
(XT Video Entertainment, Graz/A)
Liste B

Dead Men Walking
(Medienvertrieb in Buchholz, Buchholz)
Liste A

Hitman
(MCP Sound & Media, Öztal-Bahnhof/A)
Liste A

H6 - Tagebuch eines Serienkillers
(Sunfilm Entertainment GmbH, München)
Liste A

SA Mann Brand - Ein Lebensbild aus unseren Tagen
(Video War unlimited, Anschrift unbekannt)
Liste A

Sterben - Aber Richtig! (A Better Way to Die) (Columbia Tristar Home Video, München)
Liste A


Games

Crackdown XBox 360-Spiel EU Version (Microsoft Corporation, Redmond/USA)
Liste A (Bestätigung der vorläufigen Indizierung)

Painkiller - Hell Wars X-Box EU-Version (Koch Media Limited, Basingstoke/GB)
Liste B

Return to Castle Wolfenstein - Tides of war X-Box UK-Version
(Activision Limited, Slough/GB)
Liste A

Scarface - The World is Yours EU-Version Playstation 2 bzw. PC DVD-ROM
(Vivendi Universal Games, Los Angeles/USA)
Liste B


Beschlagnahmen gemäß § 131 StGB

Day of the dead - Zombie 2 (Premium Version)
(XT Video Entertainment, Graz/A; AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluss vom 27.04.2007)

Night of the Living Dead (Remake)
(21st Century Film Corporation, N.Y. Graveyard Films; AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluss vom 27.04.2007)


Folgeindizierungen

Videofilme:

Mad Foxes - Feuer auf Rädern
Liste A

Nackt und zerfleischt
Liste A

Woodoo - Die Schreckensinsel der Zombies
Liste A


Listenstreichung auf Antrag

Videofilm:

Das Schlitzohr und der Bulle



Listenstreichungen wegen Zeitablauf:

Videofilme:

Töte Amigo

Die Hölle der lebenden Toten (All Video)


Berichtigungen

Das Computerspiel "Zog's Nightmare" wurde nicht in Listenteil A, sondern in Listenteil B eingetragen.


Quelle: schnittberichte.com
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« Antwort #4 am: 03. August 2007 um 18:04 »

Voyeur.Com vor der Beschlagnahme?


Es verdichten sich die Anzeichen, dass nach der Indizierung von Voyeur.com im Juni diesen Jahres, die Geschichte noch nicht zu Ende ist.

So berichtet Videowoche.de, dass der Verleih e-m-s aufgrund der Indizierung des o.g. Titels alle im Handel befindlichen Exemplare zurückrufe. Auf Nachfragen im Forum von Cinefacts.de heißt es von einem Mitarbeiter, dass beim Label direkt schon Restbestände sichergestellt worden seien und man mit weiteren Sanktionen rechne.

Kurios ist das ganze Vorgehen schon, handelt es sich hierbei nicht nur um einen Film, der seit über 5 Jahren auf DVD erhältlich ist und schon mehrere Male ungeschnitten im Free-TV gelaufen ist, sondern auch, weil der Film nur auf Liste A indiziert wurde.

Bis jetzt sind es nur Indizien und spruchfest scheint noch nichts zu sein, wodurch man das ganze Vorgehen mit etwas Vorsicht betrachten sollte. Sobald auf diesem Gebiet etwas Neues passiert, werden wir den Artikel diesbezüglich aktualisieren.


Quelle: SB.com
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Taran-tino
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« Antwort #5 am: 28. September 2007 um 17:16 »

Indizierungen/ Beschlagnahmen September 2007

Indizierungen

VHS

Halloween 6
Astro Distribution GmbH c/o Marketing Film
Liste A


Games

Alpha Prime
EU-Version
Liste A

Saints Row
EU-Version
Liste A

The Darkness
EU-Version
Liste A


Folgeindizierungen (VHS)

Ausbruch zur Hölle
Liste A

Caligula Aufstieg und Fall eines Tyrannen Teil 1
Liste A

Caligula Aufstieg und Fall eines Tyrannen Teil 2
Liste A

Kung Fu Tödliche Rache
Liste A


Beschlagnahmen

-keine-

Quelle: Schnittberichte
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« Antwort #6 am: 12. November 2007 um 18:56 »

Ang Lees "Gefahr und Begierde" ist nur das jüngste Beispiel: Politische Filmzensur gibt es immer wieder - weltweit: *WEITER*
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« Antwort #7 am: 02. Dezember 2007 um 11:42 »

Indizierungen/ Beschlagnahmen November 2007

Hier nun die aktuellen Indizierungen und Beschlagnahmen des Monats November 2007.

Noch einmal die Erklärung zu den unterschiedlichen Listen bei Indizierungen:
Liste A: Medien mit jugendgefährdendem Inhalt
Liste B: Medien die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden.

Indizierungen

DVD/VHS

-keine-



Games

Chili con Carnage
PSP EU Version
Liste A

Conan
XBOX 360 - EU Version
Liste A

Grand Theft Auto Vice City Stories
PS2 - EU Version
Liste A

Resident Evil 4
PS2 EU Version
Liste A



Folgeindizierungen

Frauengefängnis
Liste A

Frauen im Liebeslager
Liste A

Freudenhaus von Nagasaki, Das
Liste A

Huang, der Unschlagbahre
Liste A

Ilsa-Haremswächterin des Scheichs
Liste A

Im Schloß der blutigen Begierde
Liste A

Ketten-Sägen-Massaker
Liste B

Klasse von 1984, Die
Liste A

Liebesbriefe einer portugiesischen Nonne, Die
Liste A

Muttertag
Liste B

Northville Massaker, Das
Liste A

Samen des Bösen
Liste A



Listenstreichungen wegen Zeitablauf

Black Shampoo

Bohr weiter Kumpel

Death Trap- Blutrausch

Django- Den Colt an der Kehle

Eiskalte Typen auf heißen Öfen

Emanuela- Alle Lüste dieser Welt

Foltercamp der Liebeshexen, Das

Henker der Shaolin, Der

Killer-Kralle, Die

König der Shaolin

lautlose Tod, Der - Der Rasiermesser Killer

Lolita am Scheideweg

Macabra- die Hand des Teufels

Macabro - Die Küsse der Jane Baxter

Sabine S. - Durch die Liebe weg von Stoff

Todeskralle des grausamen Wolfs, Die

Totenchor der Knochenmänner



Listenstreichungen auf Antrag

Nightmare on Elm Street 5 - Das Trauma

Rinaldo bläst zum Zapfenstreich



Listenstreichungen gemäß § 21 Abs. 5 Nr. 2 JuSchG

Black Shampoo

Death Trap (englisch)

Death Trap- Blutrausch

Gruft des Grauens, Die

Killer-Kralle, Die

Macabre (englisch)

Nacht der blutigen Wölfe, Die

Nacht der rollenden Köpfe, Die (VMP)

Nach der rollenden Köpfe, Die (CMV)

Parasiten-Mörder

Stunde der grausamen Leichen, Die



Beschlagnahmen gemäß §131 StGB

-keine-

Quelle: SB.com
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« Antwort #8 am: 31. Januar 2008 um 16:09 »

Indizierungen/ Beschlagnahmen Januar 2008

Hier nun die aktuellen Indizierungen und Beschlagnahmen des Monats Januar 2008.

Noch einmal die Erklärung zu den unterschiedlichen Listen bei Indizierungen:
Liste A: Medien mit jugendgefährdendem Inhalt
Liste B: Medien die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden.

Indizierungen

DVD

Altar des Satans
Columbia TriStar (Sony Pictures)
Liste A

SAW III (Kinofassung)
Kinowelt Home Entertainment GmbH
Liste A

SAW III – Limited Collector’s Edition
Kinowelt Home Entertainment GmbH
Liste A


Games

F.E.A.R. Perseus Mandate
PC DVD-ROM, EU-Version
Liste A

Nitro Family
PC DVD-ROM, EU-Version
Liste A

Red Ninja – End of Honour
Xbox, UK-Version
Liste A

Soldier of Fortune: Payback
PC DVD-ROM, US-Version
Liste B

The Shield
PC DVD-ROM, US-Version
Liste A


Folgeindizierungen

Das war unser Rommel
Ufa Werbefilm GmbH + ATB
Liste A

Duell bis zum Verrecken
Kinowelt Home Entertainment
Liste A

Ein Mann sieht rot
VPS Film Entertainment GmbH
Liste A

fliegende Guillotine, Die
VPS Film Entertainment GmbH
Liste A

Rache der Kannibalen, Die
Arcade Video, Anschrift unbekannt
Liste A

Söldner kennen keine Gnade
All Video Medienvertriebs GmbH
Liste A


Listenstreichungen gemäß § 18 Abs. 7 JuSchG

Astaron, Brut des Schreckens
VPS Video GmbH

Black Love
Toppic Polyband

Blutbad des Schreckens
VMP Video
ITT Schaub-Lorenz

Bruce Lee – Der brüllende Tiger
VDP Video-Disc-Produktion GmbH

Bruce Lee – Der reißende Puma
Bavaria Film Bildprogramm GmbH
VTD Video Tonträger
Dr. Dressler GmbH

Emanuela – Dein wilder Erdbeermund
UFA-Werbefilm GmbH & ATB

flüsternde Tod, Der
ITT Schaub-Lorenz

gelben Augen der Gorillas, Die
ITT Schaub-Lorenz

Heroin Hongkong 707
ITT Schaub-Lorenz

Justine – Lustschreie hinter Klostermauern
VPS Video Programm Service

Kampfkoloß
Constantin Video

Kung Fu – Sturmstaffel der Hölle
UFA Werbefilm GmbH & ATB

Megaforce
Constantin Video

nackte Gräfin, Die
VMP Video

Stone
Comet Video-Service

Time Slip
VPS Video Programm Service

Tochter des Bösen
Silwa-Video

Wong Lee – der Mann mit der Todesfaust
(auch: Der Mann mit der Todesfaust)
ITT Schaub-Lorenz

Zwei stahlharte Fäuste der Rache
Toppic Polyband


Listenstreichungen gemäß § 23 Abs. 4 JuSchG

Nightmare III – Freddy Krueger lebt
Warner Home Video Germany


Listenstreichungengemäß § 24 Abs. 2 i.V.m § 21 Abs. 5 Nr. 2 JuSchG

Nightmare on Elm Street, Part 3: Dream Warriors (engl.)
Vertreiber: Parfield Entertainment,

Bruce Lee – der brüllende Tiger
VTD Dr. Dressler

Bruce Lee – Der reißende Puma
VDP (Label: Loyal)
Pront Video
Action Video
IMV
Movie Star

Elm Sokaginda Kabus 3 – Rüja Savascilari (türk.)
Warner Home Video Inc., Istanbul/Türkei

Geschichte der O
VPS Video GmbH


Beschlagnahmen gemäß §131 StGB

-keine-

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« Antwort #9 am: 12. Mai 2008 um 17:46 »

China und Popkultur? Verschiedene Welten. Sa Dingding, frisch gekürte Gewinnerin des BBC World Music Awards, gilt als Hoffnungsträgerin einer neuen musikalischen Freiheit im Reich der Mitte. Stefan Krulle traf die junge Musikerin zum Interview - und erlebte eiserne Linientreue. *KLICK*
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« Antwort #10 am: 12. Mai 2008 um 18:41 »

Sa Dingding?  Lautes Lachen
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« Antwort #11 am: 12. Mai 2008 um 20:23 »

Das ist nur ihr Künstlername. Eigentlich heißt die Ring A. Dongdong.  Zwinkern
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« Antwort #12 am: 13. Mai 2008 um 15:52 »

Dongdong ist abet auch nicht besser als Dingding Mr. Green Zwinkern
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« Antwort #13 am: 13. Mai 2008 um 17:11 »

Eigentlich heißt die Ring A. Dongdong.  Zwinkern

 Lautes Lachen Lol! Respekt!
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« Antwort #14 am: 19. Oktober 2009 um 15:09 »

Böse Filme zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz
Hans Schmid 18.10.2009

Wie eine Bundesoberbehörde die Vorgaben des höchsten deutschen Gerichts befolgt

Franzosen, Briten, Österreicher, Schweizer, Finnen und auch die Amerikaner machen es sich leicht. Filme für Erwachsene werden ungekürzt für Erwachsene freigegeben, für Kinder aber nicht. Alle demokratischen, mit Deutschland vergleichbaren Staaten dieser Welt sind der Meinung, dass das reicht. In Frankreich muss man 16 sein, um die vollständige Fassung von Haute tension, Frontière(s), A l'intèrieur oder Eden Lake sehen zu dürfen, in den USA 17, in Österreich und Großbritannien 18. Kann man so die Jugend schützen? Auf keinen Fall! Nur wir Deutsche wissen, wie es richtig geht. Man braucht miteinander konkurrierende Einrichtungen und ein kompliziertes, mehrgliedriges Prüfverfahren, das dazu führt, dass auf DVD-Hüllen "FSK ab 18" steht oder "SPIO/JK geprüft: keine schwere Jugendgefährdung" oder "SPIO/JK geprüft: strafrechtlich unbedenklich". Am Ende werden dann Filme, die aus Gründen des Jugendschutzes auch für Erwachsene nur gekürzt auf den Markt gekommen sind, gleich ganz verboten. Da wir hierzulande nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, muss es dafür gute Gründe geben. Ich will versuchen, diese Gründe zu entdecken.
weiterlesen...

Edit: Achtung: Der Artikel enthält zum Teil recht massive Spoiler! Wer also Haute tension, Frontière(s), A l'intèrieur, Martyrs oder Eden Lake noch nicht kennt sollte die Warnungen im Text auch berücksichtigen!
« Letzte Änderung: 19. Oktober 2009 um 18:15 von wolfman » Gespeichert



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« Antwort #15 am: 19. Oktober 2009 um 18:14 »

Achtung: Der Artikel enthält zum Teil recht massive Spoiler! Wer also Haute tension, Frontière(s), A l'intèrieur, Martyrs oder Eden Lake noch nicht kennt sollte die Warnungen im Text auch berücksichtigen!
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« Antwort #16 am: 16. September 2010 um 11:06 »

Verbotenes Grauen
KETTENSÄGENMASSAKER Der Film "The Texas Chainsaw Massacre" von Tobe Hoopers steht in Deutschland seit 1985 auf dem Index. Um darüber zu diskutieren, durfte das Kino Filmkunst 66 ihn ausnahmsweise zeigen
VON NINA SCHOLZ

Den Begriff Kettensägenmassaker haben wahrscheinlich selbst die schon einmal gehört, die mit Horrorfilmen gar nichts anfangen können. "The Texas Chainsaw Massacre" ist eine Legende. Der Film wurde 1974 von Tobe Hooper gedreht, aber auch heute gibt es noch gute Gründe, sich den Film anzuschauen, denn er lieferte die Blaupause für ein Genre, das auf Variationen des immer Gleichen beruht: Er hat das Slashergenre nicht nur mitbegründet, er kreierte auch die motivischen Vorlagen, deren sich später bedient wurde.

In "The Texas Chainsaw Massacre" landen fünf Hippies mit ihrem Bus in der Provinz und werden von einer Familie degenerierter Kannibalen massakriert. Lediglich Sally Hardesty (Marilyn Burns) kann dem Leatherface (Gunnar Hansen), einem der ikonischsten Killer der Filmgeschichte, entkommen. Seine Maske aus Menschenhaut ist mittlerweile fast so bekannt wie der Filmtitel selbst.

Die Stimmung von Tobe Hoopers Slasher ist auch heute noch bedrohlich, vor allem aber ist es spannend anzuschauen, wie er das erste Mal angelegt hat, was bis heute variiert, kopiert und modifiziert wird: der langsame Aufbau, der Einsatz von Maschinen und Werkzeugen gegen Menschen, das Spiel mit Ekel, Angst und Voyeurismus. Nicht zuletzt hat Hooper das Final Girl in die Filmgeschichte eingeführt: Sie überlebt als Einzige, blutverschmiert, weil sie sich im letzten Kampf als ebenbürtige Gegnerin des Killers herausstellt.

Das einzige Problem: Legal kann man all das in Deutschland nicht überprüfen, weil man den Film hierzulande weder erwerben noch vorführen oder ausleihen darf. Er wurde am 23. Dezember 1985 verboten, und daran hat sich bis heute nichts geändert.

Am Samstag wurde im Filmkunst 66, einem kleinen Kino in Charlottenburg, jedoch eine Ausnahme gemacht. Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union lud zu einer einmaligen Aufführung mit anschließender Expertendiskussion ein, um die Indizierung zu thematisieren.

Auslöser für die Debatte war das Bestreben der Verleihfirma Turbine, die Aufhebung des Verbots zu erreichen und eine ungeschnittene Edition zu veröffentlichen. René Bahns, Jurist an der Humboldt-Universität, erklärte, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften bei ihrer erneuten Sichtung zwar festgestellt habe, dass die Voraussetzungen für eine Folgeindizierung nicht mehr gegeben sind, dies aber keine Konsequenzen für eine Veröffentlichung habe. Um die Beschlüsse aus den 1980ern aufzuheben, müsste das Verfahren neu aufgerollt werden, das heißt: The Texas Chainsaw Massacre müsste erneut veröffentlicht werden, und das Risiko eines erneuten Verbotsverfahrens, das ziemlich teuer werden könnte, will niemand eingehen. So bleibt Tobe Hoopers Slash wahrscheinlich bis in alle Ewigkeit verboten. Auch das Schlupfloch, ihn als Kunst zu deklarieren, ist nicht gegeben, steht doch im richterlichen Urteil: "Der Film ,Kettensägenmassaker' ist sicher kein Werk der Kunst."

Medienpublizist Dr. Stefan Höltgen erklärte nach der Filmvorführung im Filmkunst 66, welche Rollen in diesem Fall der Ermessensspielraum und die individuelle Interpretation spielen: In den Sichtungsdokumenten des Instituts der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) würde vor verschiedenen expliziten Szenen gewarnt, die im Film so aber gar nicht vorkommen. Durch geschickte Montagetechnik spielt das Kettensägenmassaker mit der Vorstellungskraft des Zuschauers. Der Film ist also weitaus weniger explizit als die Vorstellungskraft des Amtsrichters, der den Film damals protokolliert hat.

Dadurch, dass das Verbot von The Texas Chainsaw Massacre so lange zurückliegt, wird die Crux solcher Verbote besonders deutlich. Alte Fragen werden neu formuliert: Was ist überhaupt ein gefährlicher Film, und wer ist Fachmann genug, das einzuschätzen? Gibt es wirklich einen Zusammenhang zwischen den Szenen im Film, die übrigens auf einer wahren Geschichte beruhen, und realer Gewalt? Die Geschichte des Verbots des Kettensägenmassakers in Deutschland zeigt, wie sehr Einschätzungen Kinder ihrer Zeit und dem jeweiligen Betrachter geschuldet sind. Und sie zeigt, wie absurd solche Verbote sein können.

"Der Film ,Kettensägenmassaker' ist sicher kein Werk der Kunst"

(VERBOTSURTEIL VON 1985)

Quelle: taz.de)
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« Antwort #17 am: 29. September 2010 um 14:34 »

Mal was positives: Terminator bekommt ungeschnitten FSK 16-Freigabe
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